Stellen anzeigen, wo Fachkräfte sind

Stelleninserate verfassen – ein Stück in 5 Akten

Stellenanzeigen sind Aushängeschilder eines Unternehmens. Ihre Designs und Layouts sagen genauso viel über die Kultur und das Image eines Arbeitgebers aus, wie die Art der Formulierung und die gestellten Anforderungen. Auf keinen Fall fehlen dürfen die Benefits, die ein Arbeitgeber leistet. Fische werden nicht mit einer leeren Angel gefangen und die Zeit, in der Fische grosszügig zubeissen ist längst vorbei. Nebst der klassischen Stellenanzeige gibt es dafür mittlerweile eine riesige Auswahl an anderen, kreativeren Methoden. Trotzdem ist die Stellenanzeige ein beliebter Klassiker. Also wenn schon klassisch, dann bitte mit Klasse.

1. Oh du lieber Jobtitel!

Kreativität ist zwar gefragt, wenn es um das Verfassen von Stellenanzeigen geht, doch irgendwo gibt es auch Grenzen. Gerade der Jobtitel muss präzise gewählt sein. Jobsuchende konzentrieren sich auf den Stellentitel und lesen nicht erst das ganze Inserat durch, damit sie am Schluss herausfinden, dass es doch nicht auf sie zutrifft. Dasselbe gilt übrigens für Jobsuchmaschinen und auch Google & Co. So intelligent Jobsuchmaschinen mittlerweile auch sind: Die Erwartung, dass sie kapieren, was ein «Jäger des verlorenen Schatzes» sein soll, ist doch etwas hoch. Oder hätten Sie gedacht, dass damit ein Sachbearbeiter Inkasso gesucht wird?

2. Pensum, Pensum, was bedeutest du?

Direkt neben den Jobtitel gehört eine Angabe zum Pensum. Auch hier gilt, sich so konzis, wie nur möglich, auszudrücken. Möchten Sie eine 100%-Stelle besetzen, schreiben Sie nicht 50-100%, sondern klipp und klar 100%. Auch komplizierte, mehrdeutige Angaben machen sich schlecht. Aus der Angabe «Mitarbeiter/-in Verkauf (0 bis 8 Stunden pro Woche) ca. 2 Studen [sic!] pro Tag, zwischen 17.00 und 20.00 Uhr» will ich einfach nicht so richtig schlau werden. Und Sie? Übrigens: Tippfehler sind sowieso fehl am Platz. Weitere skurrile Beispiele finden Sie im jobchannel-Buch «Skurrile Stellenanzeigen».

3. Vor lauter Aufgaben…

Halten Sie sich in Sachen Aufgabenbeschrieb an folgende Faustregel: maximal 10 Hauptaufgaben pro Stelle  Am besten knüpfen Sie jede Aufgabe an ein Ziel, welches mit dieser Stelle erreicht werden soll. Jedes Ziel kann jeweils mit einer Hauptaufgabe erfüllt werden. Daher ist es nicht nötig, alle einzelnen Arbeitsschritte aufzulisten. Auch eine grobe Umfassung der Verantwortungen und gegebenenfalls Angaben zur hierarchischen Stellung innerhalb des Unternehmens finden hier ihren Platz.

4. Wunderkandidaten und andere Wunschvorstellungen

Viele Stellenanzeigen listen eine unsägliche Vielzahl an Anforderungen auf, welche ein Kandidat oder eine Kandidatin mitbringen soll. In der Regel ist es nicht möglich, all diesen Anforderungen zu entsprechen. Und meist kann die Stelle auch gemeistert werden, wenn man nicht sämtliche Skills mitbringt. Einen Software-Entwickler, der sämtliche Programmiersprachen bestens beherrscht, sich auch mit Datenbanken, Cloud-Lösungen und Web-Applikationen auskennt und bereits in einem spezifischen Bereich (z.B. im Bereich elektronische Zahlungsvorgänge) Erfahrung hat, werden Sie kaum finden. Zusätzlich soll die Fachperson auch noch fliessend Englisch, Französisch und Deutsch sprechen und schreiben und mit top zwischenmenschlichen Kompetenzen ausgestattet sein. Ja, woher sollen die denn kommen, wenn die Person ihr Leben bisher damit verbracht hat, dem Rest der Stellenanzeige gerecht zu werden?

5. Das grosse bla-bla-Finale

Übrigens: Wenn Sie noch nebenbei anfügen, dass Belastbarkeit, Flexibilität und Teamplayertum und trotzdem Selbständigkeit Voraussetzung sind, überlegen Sie sich mal, was das eigentlich bedeutet und warum Sie das genau aufführen. Das gilt auch für Abschlusssätze (Call to Action) wie: «Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Post, E-Mail oder bewerben Sie sich direkt online». Ja, was denn nun? Das lässt sich bestimmt auch anders formulieren, in einer Weise, die wirklich etwas aussagt oder aber: gleich weglassen.

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